Mit dem einreichen eines Videos über das Kontaktformular schließt der Einsender, im Folgenden Nutzer genannt, den nachfolgenden Vertrag zur Rechte-Abtretung mit „Video Trends“ ab.
Vertrag über Rechte-Abtretung
Der Nutzer garantiert, dass er sämtliche Rechte an dem eingeschickten Video besitzt. Der Nutzer überträgt „Video Trends“ sämtliche Rechte, sein Video für die Nutzung auf der sozialen Kanälen zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben und öffentlich zugänglich zu machen. „Video Trends“ ist berechtigt, das Video des Nutzers zu bearbeiten, zu archivieren und auf den sozialen Kanälen zu monetarisieren, insbesondere mit Werbung jeder Art zu verbinden. Die vom Nutzer eingeräumten Rechte gelten zeitlich, räumlich und/oder inhaltlich unbegrenzt. Der Nutzer räumt die Rechte auf nicht-exklusiver Basis und unentgeltlich ein. Eine Pflicht, den Nutzer als Urheber des Werkes auszuweisen, besteht nicht. Der Nutzer hat keinen Anspruch auf Veröffentlichung des von ihm eingereichten Videomaterials.
Die Veröffentlichung von Videos des Nutzers auf den sozialen Kanälen von „Video Trends“ erfolgt honorarfrei, sofern nicht anders vereinbart. Die vom Nutzer an uns übermittelten Daten speichern wir nur solange wir dazu berechtigt sind, der Verarbeitungszweck nicht entfallen ist und Sie der Verarbeitung nicht widersprochen haben. Für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten gilt die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht.
Der Nutzer bestätigt, in Ihrem Video keine GEMA-pflichtige Musik zu verwenden. Der Nutzer stellt „Video Trends“ insofern von sämtlichen Ansprüchen der GEMA und / oder anderen Verwertungsgesellschaften frei.
Der Nutzer garantiert, dass die übermittelten Beiträge keine anstößigen oder unangemessenen Inhalte haben, sowie frei von Rechten Dritter sind, insbesondere dass Urheber- und Persönlichkeitsrechte nicht verletzt werden. Der Teilnehmer stellt „Video Trends“ insofern von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei. „Video Trends“ ist berechtigt, vorstehenden Anforderungen nicht genügende Beiträge von der Teilnahme auszuschließen. Die Beurteilung hierüber steht im vernünftigen Ermessen von „Video Trends“ ist nicht verpflichtet, die Gründe für einen Ausschluss mitzuteilen.
Eine Pflicht zur Veröffentlichung eines Beitrags besteht nicht.